Meldung Aufenthaltsabgabe

Die Erklärung ist innerhalb des Kalenderjahres einzureichen und ist auch für die darauffolgenden Jahre als gültig zu betrachten, solange sich keine Änderungen ergeben

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Beschreibung

Die Besitzer und Nutznießer von Häusern und Wohnungen auf dem Gemeindegebiet, die ihren festen Wohnsitz außerhalb der Gemeinde haben, sind verpflichtet, bei der entsprechenden Gemeinde eine eigene Erklärung für jede Liegenschaft einzureichen, falls sie sich im Laufe des Jahres zeitweilig zu touristischen Zwecken dort aufhalten

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Kontakt

Steueramt

SANKT BARTHOLOMÄUS STRASSE 15, 39040 MONTAN+39 0471 819774info@montan.eu

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

13.03.2024

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Zuletzt aktualisiert: 21.08.2025, 16:53 Uhr