Verordnung über die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr (LG Nr. 9/2018)

Diese Verordnung regelt die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühren in Montan a.d.W.

Themen
Kategorien
Veröffentlichungsdatum

03.08.2020

Beschreibung

Die Verordnung legt fest, dass für Bauprojekte in Montan a.d.W. eine Gebühr erhoben wird, die sich nach den Erschließungs- und Baukosten richtet.
Es gibt genaue Regeln, wie diese Gebühren berechnet und eingezogen werden, einschließlich möglicher Ausnahmen und Reduzierungen.
Die Gebühren müssen vor Beginn der Bauarbeiten oder bei bestimmten Bauvorhaben in Raten gezahlt werden.

Datei

Kontakt

Bauamt

SANKT BARTHOLOMÄUS STRASSE 15, 39040 MONTAN+39 0471 819774guenther@montan.eu

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

03.08.2020

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 28.08.2025, 07:43 Uhr