Fundsachen

Themen

    Zuständigkeiten

    Alle Südtiroler Gemeinden haben ihre Fundarchive zusammengeschlossen. Das Wiederfinden verlorener Sachen hat sich somit wesentlich vereinfacht. Der neu eingerichtete Onlinedienst ermöglicht eine neue Qualität der Suche.Fundsachen

    Wer einen Gegenstand verloren hat, kann über das neue Suchportal der Südtiroler Gemeinden bequem von zuhause aus die Onlinesuche durchführen.Unter der Internetadresse www.fundinfo.it ist es möglich zu prüfen, ob ein verlorener Gegenstand bei der Wohnsitzgemeinde bzw. bei einer anderen Südtiroler Gemeinde abgegeben wurde.fundsachen

    fundsacehnGefundene Sachen

    Wer eine bewegliche Sache findet und wenn er den Eigentümer nicht kennt, muss er den Gegenstand unverzüglich dem Fundamt übergeben und die Umstände des Fundes angeben.

    Veröffentlichung des Fundes

    Der Bürgermeister macht die Übergabe durch Veröffentlichung an der Amtstafel der Gemeinde bekannt; diese hat an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen zu erfolgen und muss jedes Mal drei Tage lang angeschlagen bleiben.

    Geschuldeter Finderlohn

    Der Eigentümer hat dem Finder, wenn er es verlangt, als Lohn ein Zehntel des Wertes oder des Erlöses der gefundenen Sache zu bezahlen. Übersteigt dieser Wert oder Erlös € 5,00, beträgt der Lohn für den Mehrwert nur ein Zwanzigstel.

    Erwerb des Eigentums an der gefundenen Sache

    Ist ein Jahr ab dem letzten Tag der Veröffentlichung verstrichen, ohne dass sich der Eigentümer meldet, gehört die Sache oder falls die Umstände ihren Verkauf erfordert haben, ihr Erlös demjenigen, der sie gefunden hat.

     

    Art der Organisation

    Abteilung

    Verwaltungsbereich

    Gemeindesekretärin

    Verwaltungsbereich

    Lageplan

    SANKT BARTHOLOMÄUS STRASSE 15, 39040 MONTAN

    Mitarbeiter

    Orte

    Gemeinde Montan an der Weinstraße

    SANKT BARTHOLOMÄUS STRASSE 15, 39040 MONTAN

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 13.03.2024, 10:30 Uhr