Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene

Die Verordnung der Gemeinde Montan a.d.W. regelt die Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene.

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Veröffentlichungsdatum

03.10.2024

Beschreibung

Die Verordnung legt fest, wie Gästebetten in der Gemeinde Montan a.d.W. zugewiesen werden, um die touristische Entwicklung zu unterstützen. Es gibt verschiedene Kategorien von Gästebetten, wie z.B. für gastgewerbliche und nicht gastgewerbliche Betriebe.
Die Anzahl der Gästebetten wird durch verschiedene Faktoren bestimmt, wie z.B. die Einstellung von Betrieben oder die Reduzierung der Bettenanzahl. Es gibt klare Regeln für die Zuweisung und Nutzung dieser Betten.
Die Gemeinde überwacht die Einhaltung der Vorschriften und kann bei Bedarf Kontrollen durchführen. Es gibt auch spezifische Fristen und Bedingungen, die eingehalten werden müssen, um die Bettenzuweisung zu behalten.

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Lizenzamt

SANKT BARTHOLOMÄUS STRASSE 15, 39040 MONTAN+39 0471 819774info@montan.eu

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

03.10.2024

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Zuletzt aktualisiert: 27.08.2025, 09:33 Uhr