Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL)

bestehend aus 7 Mitgliedern

Themen
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Beschreibung

Die Zusammensetzung, die Ernennung und die Ersetzung der Mitglieder und Ersatzmitglieder, die Beschlussfähigkeit und die Mehrheiten für die Beschlussfassung der GKRL sowie der Vorsitz derselben sind durch Artikel 4 des LG Nr. 9/2018, in geltender Fassung, geregelt.

Den Vorsitz der GKRL übernimmt der Bürgermeister oder dessen Vertretung und bei Verhinderung des Vorsitzenden das jeweilige Ersatzmitglied.

Nach Abschluss der Überprüfung und Bearbeitung des Baugesuches seitens des zuständigen Gemeindeamtes und des Gemeindetechnikers gibt die Gemeinde­baukommission ihr Gutachten in jenen Fällen ab, in denen die Baukonzession im Sinne der vorangehenden Artikel erforderlich ist und zwar unter folgenden Gesichtspunkten:

    hinsichtlich der Raumordnungsaspekte
    mit Bezug auf die Hygiene
    hinsichtlich des Landschaftsschutzes
    über die technischen Belange
    mit Bezug auf die Ästhetik

Termine

Art der Organisation

Kommissionen

Verantwortlich

Leo Tiefenthaler

Vorsitzender

Andreas Amort

Stellvertreter Vorsitzende

Günther Jageregger

Verwaltungsangestellter

Mitglieder

Samantha Endrizzi

Sachverständige für Sozial- und Wirtschaftwissenschaften

Maria Alexandra Roner

Sachverständige für Landwirtschafts- oder Forstwissenschaften

Harald Stuppner, Dr. Arch.

Sachverständiger für Baukultur

Vinatzer Christoph, Dr. Arch.

Sachverständiger für Landschaft

Christian Monsorno, Dr. Arch.

Sachverständiger für Raumplanung

Konrad Luis Messner, Dr. Geolg.

Sachverständiger für Naturgefahren

Orte

Gemeinde Montan an der Weinstraße

SANKT BARTHOLOMÄUS STRASSE 15, 39040 MONTAN AN DER WEINSTRASSE

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 11.09.2025, 10:14 Uhr