Tarife ab 01.01.2024:
• 3,00 Euro für Garnis, Pensionen, Gasthöfe und Residences mit 4 Sternen, 4 Sterne „superior“ und 5 Sterne
• 2,50 Euro für Garnis, Pensionen, Gasthöfe und Residences mit 3 Sternen und 3 Sterne „superior“, Ferienwohnungen und private Zimmervermietung mit einer Einstufung von 5 Sonnen, Urlaub auf dem Bauernhof mit einer Einstufung von 5 Blumen und Campings mit einer Einstufung von 5 Sternen
• 2,00 Euro für für alle anderen Beherbergungsbetriebe laut Artikel 1, Absatz 2 des Landesgesetzes vom 16. Mai 2012, Nr. 9
Beschlüsse und Verordnungen:
Verordnung über die Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe - 4. Abänderung
Beschluss Tarife ab 2024